Betriebsveranstaltung: 110-Euro-Freibetrag und Steuer bei Firmenfeiern

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Weihnachtsfeier, Sommerfest, Betriebsausflug – für das Finanzamt sind das Betriebsveranstaltungen. Bis zu einer bestimmten Grenze bleiben sie für die Beschäftigten lohnsteuerfrei, darüber wird es steuerpflichtig. Wer die Regeln kennt, kann das Budget so planen, dass möglichst viel bei den Gästen ankommt. Dieser Ratgeber erklärt den 110-Euro-Freibetrag, die Berechnung und die Neuerung seit 2026.

✓ Kurzantwort

Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen bleiben bis 110 Euro je Veranstaltung und teilnehmendem Arbeitnehmer lohnsteuerfrei, für bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr – vorausgesetzt, die Teilnahme steht allen Beschäftigten des Betriebs oder eines Betriebsteils offen. Eingerechnet werden alle Kosten einschließlich Umsatzsteuer, verteilt auf die tatsächlich Anwesenden. Den übersteigenden Teil kann der Arbeitgeber pauschal mit 25 Prozent versteuern; seit 2026 ebenfalls nur, wenn die Feier allen offensteht.

✍️ Autor: Eventary Team  •  ✅ Fachlich geprüft von: Eventary Team  •  📅 Aktualisiert: Oktober 2026

Was ist eine Betriebsveranstaltung?

Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter – etwa Weihnachtsfeiern, Sommerfeste, Jubiläumsfeiern oder Betriebsausflüge. Für sie gilt nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG ein besonderer Freibetrag.

Die Voraussetzungen für den Freibetrag

  • Höchstens 110 Euro je Veranstaltung und teilnehmendem Arbeitnehmer
  • Bis zu zwei Veranstaltungen im Kalenderjahr
  • Offen für alle Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils

Der Betrag ist ein Freibetrag, keine Freigrenze: Wird er überschritten, ist nur der übersteigende Teil steuerpflichtig.

Was alles eingerechnet wird

Maßgeblich sind alle Aufwendungen für die Veranstaltung einschließlich Umsatzsteuer – also auch der äußere Rahmen. Die Gesamtkosten werden auf die tatsächlich anwesenden Teilnehmenden verteilt, wie die Handelskammer Hamburg erläutert.

  • Speisen und Getränke
  • Location oder Raummiete
  • Technik, Licht, Musik und Programm
  • Deko, Möbel und Ausstattung
  • Servicepersonal, Auf- und Abbau

Rechenbeispiele

Gesamtkosten inkl. UStTeilnehmendepro Personsteuerpflichtig pro Person
5.500 €50110 €0 €
6.000 €50120 €10 €
4.000 €40100 €0 €

Die Beispiele zeigen: Weniger Teilnehmende bei gleichen Kosten erhöhen den Betrag pro Person. Absagen in letzter Minute können den Freibetrag also sprengen.

Pauschal versteuern – und die Neuerung seit 2026

Den übersteigenden Teil kann der Arbeitgeber nach § 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer übernehmen. So fällt für die Beschäftigten nichts an. Seit dem 1. Januar 2026 ist diese Pauschalierung laut SBK Arbeitgeberservice ebenfalls nur noch möglich, wenn die Veranstaltung allen Beschäftigten offensteht.

So bleibt mehr vom Freibetrag bei den Gästen

Weil Raummiete und Mindestumsatz mitzählen, bleibt bei einer Feier im eigenen Haus mehr vom 110-Euro-Rahmen für Essen, Getränke und Programm. Wir bringen Technik, Ausstattung, Catering und Personal direkt ins Unternehmen – mehr dazu im Ratgeber Mitarbeiterfeier planen.

Unfallversicherung nicht vergessen

Steuerlich und versicherungsrechtlich gelten ähnliche Voraussetzungen: Auch die gesetzliche Unfallversicherung greift nur, wenn die Feier allen Beschäftigten offensteht und von der Unternehmensleitung getragen wird. Details im Ratgeber Sicherheit und Versicherung bei Veranstaltungen.

⚖️ Wichtig: Diese Übersicht ersetzt keine Steuerberatung. Sonderfälle – etwa Feiern nur für Führungskräfte, mit Kunden oder Begleitpersonen – klärst du mit Lohnbuchhaltung oder Steuerberatung.

🇦🇹 Für Österreich: Nach den österreichischen Lohnsteuerrichtlinien (Rz 78) ist die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen bis 365 Euro pro Mitarbeitendem und Jahr steuerfrei – alle Veranstaltungen zusammengerechnet. Für Sachzuwendungen wie Geschenke bleiben zusätzlich bis zu 186 Euro jährlich steuerfrei.

Häufige Fragen

Wie viel darf eine Weihnachtsfeier pro Mitarbeiter kosten?

Bis 110 Euro je teilnehmendem Mitarbeitenden und Veranstaltung bleibt sie lohnsteuerfrei, für bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr, wenn alle Beschäftigten eingeladen sind.

Zählt die Raummiete zum Freibetrag?

Ja. Alle Kosten einschließlich Umsatzsteuer werden eingerechnet – auch Location, Technik, Personal und Deko.

Was passiert, wenn der Freibetrag überschritten wird?

Nur der übersteigende Teil ist steuerpflichtig. Der Arbeitgeber kann ihn pauschal mit 25 Prozent versteuern – seit 2026 nur, wenn die Feier allen offensteht.

Gilt der Freibetrag für eine Abteilungsfeier?

Möglich, wenn alle Angehörigen eines Betriebsteils eingeladen sind. Ob eine Abteilung als Betriebsteil gilt, klärst du am besten mit Lohnbuchhaltung oder Steuerberatung.

Mehr Feier für den Freibetrag

Feiert im eigenen Haus ohne Raummiete und Mindestumsatz – wir bringen Technik, Ausstattung, Catering und Personal direkt zu euch.

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Quellen