Start › Wissen › Planung › Recht bei Studentenpartys
Eine Studentenparty ist schnell organisiert – rechtlich aber mehr als ein Treffen unter Freunden, sobald Tickets verkauft werden, Alkohol ausgeschenkt wird und jeder kommen kann. Dann gelten Jugendschutz, Ausschankregeln und GEMA. Dieser Ratgeber zeigt, was ihr klären müsst, damit die Party nicht am Ordnungsamt scheitert.
✓ Kurzantwort
Ist eure Party öffentlich, gelten die Regeln des Jugendschutzgesetzes: Unter 16-Jährige dürfen ohne Begleitung nicht teilnehmen, 16- und 17-Jährige nur bis 24 Uhr. Bier, Wein und Sekt dürfen erst ab 16, Spirituosen und alle Mischgetränke mit Spirituosen erst ab 18 ausgegeben werden. Für vorübergehenden Alkoholausschank braucht ihr in der Regel eine Gestattung der Gemeinde, und die Musiknutzung müsst ihr bei der GEMA anmelden. Hängt die Jugendschutzregeln gut sichtbar aus.
✍️ Autor: Eventary Team • ✅ Fachlich geprüft von: Eventary Team • 📅 Aktualisiert: Oktober 2026
Öffentlich oder privat?
Entscheidend ist, wer kommen darf. Nach jugendschutz-aktiv.de ist eine Veranstaltung, zu der nur persönlich geladene Gäste Zutritt haben, keine öffentliche Tanzveranstaltung – die Aufenthaltsregeln des Jugendschutzgesetzes gelten dann nicht, die Regeln zu Alkohol aber weiterhin, soweit die Feier nicht im rein privaten Bereich stattfindet. Sobald Tickets frei verkauft werden oder jeder hereinkommen kann, ist die Party öffentlich.
Jugendschutz: Einlass und Uhrzeit
Nach § 5 JuSchG darf Jugendlichen unter 16 Jahren die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer sorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person nicht gestattet werden, Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr.
- Ausweiskontrolle am Einlass konsequent durchführen
- Farbige Bändchen nach Alter, damit Bar und Security sofort sehen, wer was bekommen darf
- Um 24 Uhr Gäste unter 18 ohne Begleitung zum Gehen auffordern
- Erziehungsbeauftragung: Wird eine Begleitperson schriftlich beauftragt, muss sie volljährig und tatsächlich anwesend sein; prüft die Regeln im Einzelfall
Alkohol: Was darf an wen?
| Getränk | Unter 16 | 16 und 17 | Ab 18 |
|---|---|---|---|
| Bier, Wein, Sekt und Mischungen damit | nein (14–15 nur mit Eltern) | ja | ja |
| Spirituosen und alle Mischgetränke mit Spirituosen | nein | nein | ja |
Grundlage ist § 9 JuSchG. Wichtig: Auch Longdrinks und Cocktails mit Spirituosen gelten als spirituosenhaltig – selbst wenn sie insgesamt weniger Alkohol enthalten als ein Bier. Offensichtlich Betrunkenen darf kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden.
Jugendschutz-Aushang
Veranstalter müssen die für ihre Veranstaltung geltenden Jugendschutzregeln nach § 3 JuSchG gut sichtbar und lesbar aushängen – etwa am Einlass und an der Bar.
Ausschank: Gestattung beantragen
Wer bei einer Veranstaltung Alkohol verkauft, betreibt vorübergehend eine Gaststätte. Dafür ist in der Regel eine Gestattung der zuständigen Gemeinde nötig, in Ländern ohne eigenes Gaststättengesetz nach § 12 Gaststättengesetz. Mehrere Bundesländer haben eigene Gaststättengesetze mit abweichenden Regeln. Stellt den Antrag rechtzeitig beim Ordnungs- oder Gewerbeamt; findet die Party in einer Location mit eigener Konzession statt, übernimmt der Betreiber den Ausschank meist selbst.
GEMA anmelden
Bei öffentlichen Veranstaltungen mit Musik muss der Veranstalter die Musiknutzung bei der GEMA anmelden – idealerweise vor der Veranstaltung. Das gilt unabhängig davon, ob ein DJ auflegt oder eine Playlist läuft. Plant die Gebühr im Budget ein, mehr dazu im Ratgeber Ticketpreis und Budget kalkulieren.
Checkliste für die Organisation
- Klären: öffentlich oder geladene Gäste?
- Gestattung für den Ausschank beantragt oder über die Location geregelt
- GEMA-Anmeldung erledigt
- Jugendschutz-Aushang am Einlass und an der Bar
- Ausweiskontrolle, Altersbändchen, Einlassregeln
- Security und Sanitätsdienst passend zur Größe
- Verantwortliche Person, die vor Ort für Jugendschutz und Behördenkontakt zuständig ist
Wir unterstützen euch mit Personal für Einlass und Kasse, vermitteln Security und Sanitätsdienst und liefern Technik und Bar-Ausstattung. Wie ihr eure Helfer einteilt, zeigt der Ratgeber Helferplan und Schichten.
⚖️ Wichtig: Gaststätten- und Veranstaltungsrecht ist teilweise Landessache, Gemeinden können zusätzliche Auflagen machen. Kläre Einzelheiten mit dem Ordnungsamt – dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
🇦🇹 Für Österreich: Jugendschutz ist in Österreich Landessache – Ausgehzeiten und Altersgrenzen für Alkohol unterscheiden sich je nach Bundesland. Für Musiknutzungsrechte ist die AKM zuständig.
Häufige Fragen
Dürfen 16-Jährige auf eine Studentenparty?
Bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ja, aber ohne Begleitung nur bis 24 Uhr. Unter 16-Jährige dürfen ohne sorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person nicht teilnehmen.
Ab wann dürfen Longdrinks ausgeschenkt werden?
Erst ab 18 Jahren. Alle Mischgetränke mit Spirituosen gelten als spirituosenhaltig, auch wenn sie insgesamt wenig Alkohol enthalten.
Brauche ich eine Genehmigung für den Ausschank?
Für vorübergehenden Alkoholverkauf in der Regel ja – eine Gestattung der zuständigen Gemeinde. Findet die Party in einer Location mit Konzession statt, übernimmt meist der Betreiber den Ausschank.
Muss ich die Party bei der GEMA anmelden?
Bei öffentlichen Veranstaltungen mit Musik ja – der Veranstalter muss die Musiknutzung anmelden.
Einlass, Security und Technik für eure Party
Personal für Einlass und Kasse, Security und Sanitätsdienst, Ton, Licht und Bar-Ausstattung – damit ihr euch auf die Party konzentrieren könnt.
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- Helferplan und Schichten
- Ticketpreis und Budget kalkulieren
- Sicherheit und Versicherung bei Veranstaltungen
Quellen
- § 5 JuSchG – Tanzveranstaltungen
- § 9 JuSchG – Alkoholische Getränke
- § 3 JuSchG – Bekanntmachung der Vorschriften
- § 12 Gaststättengesetz – Gestattung
- GEMA – Veranstaltung mit Musik anmelden
- jugendschutz-aktiv.de – Öffentliche Tanzveranstaltungen